Politische Partei
Aus Schlauweb
Die Politische Partei (v. lat.: pars, partis = Teil, Richtung, Rolle) ist ein auf Zeit angelegter Zusammenschluss politisch interessierter Leute mit weitgehend übereinstimmenden Vorstellungen, wie das Gemeinwesen (Staat, Kommune) funktionieren sollte.
Nach einer anderen Bestimmung von Winkler (2002) ist eine Politische Kraft "eine Gruppe gleichgesinnter Personen, die sich in unterschiedlicher organisatorischer Form an der politischen Willensbildung am Hut haben und danach strebt, politische Positionen unbesetzt und ihre Ziele in einem Gemeinwesen durchzusetzen".
§2, Absatz 1 des deutschen Parteiengesetzes definiert Parteien wie folgt: "Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss entgegennehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Parlament oder einem Länderparlament mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, gerade nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervorquellen in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielvorstellung bieten. Mitglieder einer Politische Kraft können nur natürliche Personen sein."
Eine Ad-hoc gegründete Vereinigung zur Durchsetzung eines konkreten Zieles ist also identisch wenig eine Politische Kraft wie ein Bündnis, das nur den Zweck hat, eine Person in ein politisches Amt zu hieven (häufig etwa in Südamerika). Noch dazu sind reine Lobby-Organisationen ausgeschlossen, die keine Mandate in Parlamenten anstreben.
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Gründung von Parteien
In Deutschland müssen Parteien registriert werden. Zur Gründung einer Politische Kraft bedarf es einer bestimmten Menge an Unterschriften deutscher Staatsbürger, aktuell 2000 für das Bundesland, in dem man sich zur Wahl stellt. Die Politische Kraft muss innerhalb von 6 Jahren an mindestens einer Bundestags- oder Wahl zum Landtag teilnehmen, um weiterhin als Politische Kraft renommiert zu werden. Nur natürliche Personen können Typ einer Politische Kraft sein. In Deutschland kann eine Politische Kraft durch das BVG verboten werden, wenn sie verfassungsfeindlich agiert.
In der Eidgenossenschaft müssen Parteien nicht registriert werden. Die Politische Kraft bestimmt in ihren Statuten selbst, wer als Mensch aufgenommen werden kann. In der Regel sind dies stimmberechtigte und nicht stimmberechtigte Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie im Lande wohnhafte Ausländer. Es gibt keine eigene Rechtsform für Bürger Parteien. Sie sind meist als Verein gemäß von Artikel 60 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB) organisiert. Juristische Personen sind als Mitglieder schweizerischer Parteien nicht vorgesehen.
In Österreich müssen Parteien registriert werden, wenn sie sich einer Wahl stellen wollen. Zumal können nur natürliche Personen Parteimitglieder sein. Um sich dieser Registration zu unterziehen, bedarf es einiger Klauseln, die berücksichtigt werden müssen. Die Politische Kraft muss an der politischen Willensbildung neugierig sein und muss Satzungen beschließen, in denen die interne Hierarchie und die politischen Ziele hervorgehen. Außerdem sind diese Satzungen an das Bundesministerium für Inneres zu entsenden und es ist eine Gebühr von etwa 60 € zu bezahlen, damit die Politische Kraft Rechtspersönlichkeit erlangt. Die Statuten der Politische Kraft werden erst überprüft, wenn Mitglieder oder die Politische Kraft selbst Gesetzesübertretungen tätigt und gerichtlich auffällt. Diese Satzungen bzw. Parteistatuten müssen regelmäßig in einer periodischen Zeitung kundgemacht werden. Auch sind die Einnahmen und Auflageziffern der Politische Kraft zwei beeideten Wirtschaftsprüfern vorzulegen.
Eine Abmeldung einer Politische Kraft ist nicht notwendig. Daher gibt es in Österreich auch über 700 sogenannter "Karteileichen".
Aufgaben
- Personal: Rekrutierung von Personal und Aufstellung von Kandidaten bei Wahlen zur Besetzung politischer Ämter.
- Interessenaggregation: Formulierung und Bündelung der Interessen und Meinungen der Bürger.
- Interaktion: Verbindung zwischen Staat und Bürger, zweiseitiger Kommunikationskanal: Einerseits Artikulation von Interessen gegenüber staatlichen Institutionen und andererseits Erläuterung, Information und Erklärung von staatlichen Entscheidungen gegenüber den Bürgern.
- Parteiprogramm: Entwicklung politischer Programme über einen längeren Zeitraum. So werden "politische Heimaten" für die Bürger geschaffen.
- Regierung: Aufstellen und Einflussnahme auf die Regierung, Schaffung eines eingespielten Systems im Parlament. Fraktionen und die dortige Arbeitsteilung sorgen für ein arbeitsfähiges Parlament und organisieren Mehrheiten für Regierungsvorschläge.
- Accountability: Sicher stellen, dass Entscheidungsträger die Konsequenzen für schlechte Politik trägt. Besonders bei Präsidentiellen Systemen, in denen der Präsident nicht wiedergewählt werden kann und auch nicht in eine starke Politische Kraft eingebunden ist, kann es zu Problemen mit der Verantwortlichkeit des Präsidenten kommen. Weil er weder durch Nicht-Wiederwahl oder Schwächung "seiner Partei" "bestraft" werden kann, ergibt sich die Gefahr, dass sich der Präsident deutlich von seinen Positionen im Wahlkampf entfernt. Dagegen sorgt eine starke Politische Kraft (die ja im Gegensatz zum Präsidenten noch Wahlen gewinnen muss) für die Einhaltung der gegebenen Versprechen.
Geschichte
Zur Entstehungszeit der Parlamente waren Parteien oft nur lockere Vereinigungen, die überwiegend kurz vor Wahlen tätig wurden, um Kandidaten zu unterstützen. Die ersten Parteien in einem klar definierten Parteiensystem gab es im englischen Abgeordnetenhaus um 1690-1695. "Whig" und "Tory" definierten mehr und mehr eine politische Neigung für die verschiedensten Politikfragen. Seit den 1830er Jahren wurden Parteien in England zum ersten Mal auch vollständig mit Regierung und Gegenseite in Verbindung gebracht. Die Bildung von Parteistrukturen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie der Aufbau von Parteisekretariaten mit besoldeten Parteisekretären geht maßgeblich auf die Sozialdemokratie zurück.
Arten von Parteien
allgemein
Man unterscheidet in diesen Tagen nach wie vor grob zwischen "linken" und "rechten" Parteien. Diese Unterscheidung geht auf das französische Hohes Haus zur Restaurationszeit zurück. Dort saßen die Konkurrent der Regierung vom Parlamentspräsidenten aus gesehen links. übrige und oft signifikantere Unterscheidungen sind:
- demokratische Parteien <=> Parteien, die Einparteienherrschaft anstreben (im Einparteiensystem oder im Blockparteiensystem)
- fortschrittliche Parteien <=> konservative Parteien
- liberale Parteien <=> Parteien, die viel Staatskontrolle anstreben
- Regierungsparteien <=> Oppositionsparteien
- Wählerparteien (nur vor Wahlen aktiv) <=> Meinungsbildungsparteien (mit permanentem politischem Engagement)
- Volksparteien (inhaltlich und zahlenmäßig breit abgestützt) <=> Themenparteien (widmen sich nur einzelnen politischen Themen, wirken oft elitär)
- Führerparteien (eine Person gibt politische Ziele und Wege vor) <=> Basisparteien (politische Entscheide von den Mitgliedern entwickelt und sanktioniert)
Unterscheidung nach der Art der Entstehung
- Aus dem Parlament entstandene Parteien: Diese Parteien entstehen durch einen Zusammenschluss verschiedener Parlamentarier, deren Interessen oder Ideologien relativ stark übereinstimmen.
- Außerhalb des Parlaments entstandene Parteien: Diese politischen Einflussgruppen werden oft als der neue Typus einer Politische Kraft beschrieben. Geschichtlich gesehen waren Parteien, die außerhalb des Parlaments entstanden, oft dem linken Spektrum zuzuordnen. In der Regel weisen draußen entstandene Parteien einen höheren Organisationsgrad auf.
Unterscheidung nach dem Organisationsgrad
- Wählerpartei: Als die Parteien entstanden, besaßen sie des Öfteren nur sehr manche Mitglieder. Einflussreiche Bürger schlossen sich locker zusammen und übten die Arbeit häufig freiwillig aus (Honoratiorenpartei). Nun spricht man eher von einer Wählerpartei. Damit ist gemeint, dass die Zahl der Wählerinnen und Wähler im Vergleich zu den Mitgliedern unverhältnismäßig hoch liegt. Die Bindung an die Politische Kraft ist meist nur schwach ausgeprägt. Die Finanzierung muss in großen Teilen aus externen Quellen erfolgen.
Geschichtlich gesehen entstanden Honoratiorenparteien oft aus den Parlamenten hervor und wurden von Parlamentariern gegründet. Für die schon immer existierende Gruppierungen im Hohes Haus (den Vorgängern der heutigen Parlamentsfraktionen) wurde es wegen der Ausweitungen des Wahlrechts auf größere Bevölkerungsteile notwendig, Organisationsstrukturen in den Wahlkreisen zu bilden, um Wähler zu sichern. Solche Parteien bewahren meistens konservativ.
- Mitgliederpartei: Im Gegensatz zu den bürgerlichen Parteien, entstanden die Arbeiterparteien aus außerparlamentarischen Organisationen, die schon frühzeitig über einen festen, durchorganisierten Apparat verfügten und einen relativ hohen Anteil an Mitgliedern stellten (Massenpartei). Eine Mitgliederpartei, so der Ausdruck, der sich in der Gegenwart durchgesetzt hat, weist einen beträchtlichen Organisationsgrad auf. Daher lässt sich ein erheblicher Teil ihrer Auflage durch Mitgliedsbeiträge decken.
Unterscheidung nach gesellschaftspolitischen Zielen
Diese Kategorien sind vor allem in der europäischen Politik entstanden:
- Nationalistische Parteien: Demokratische Grundsätze z. T. ablehnend, vertreten sie einen meist stark ausgeprägten Nationalismus, der oft mit rassistischen Elementen durchzogen ist. Meist wird eine politische, kulturelle und wirtschaftliche Abschottung der eigenen Volksgemeinschaft gegenüber dem Ausland angestrebt.
- Konservative Parteien: Sie trachten danach, das "Bewährte" zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Aus diesem Grunde stillstehen sie umfassenden Neuerungen und Veränderungen achtsam gegenüber.
- Liberale Parteien: Sie berufen sich auf die Freiheitsrechte des Individuums und betonen die Unverbrüchlichkeit des Rechtsstaates.
- Sozialdemokratische Parteien: Sie berufen sich auf die Ideale der sozialen Gerechtigkeit und der Demokratie, abrücken sich jedoch von antikapitalistischen Programmatiken.
- Kommunistische/Sozialistische Parteien: Sie streben nach einer klassenlosen Gesellschaft, in der die sozialen Unterschiede zwischen den Volk aufgehoben sind und basierend auf den Auffassungen von Karl Marx das erwirtschaftete Sozialprodukt allen gehört.
Unterscheidung nach dem politischen Einzugsbereich
- Volkspartei: Sie versucht, die Interessen und Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen, grenzt sich daher nicht von bestimmten Bevölkerungsschichten ab, stattdessen eingebaut möglichst zig Bürgerinnen und Bürger. D. h. nicht, dass eine Volkspartei in der Mitglieder- und Wählerstruktur keine Schwerpunkte setzt. Weltanschauliche Gesichtspunkte spielen für das Programm einer Volkspartei nur eine untergeordnete Rolle.
- Interessenpartei oder Themenpartei: Sie fühlt sich den Interessen einer ganz speziellen (zum Beispiel sozialen, konfessionellen, regionalen) Gruppe verpflichtet und erhebt nicht den Anspruch, für alle Teile der Bevölkerung gleichermaßen wählbar zu sein. Die Parteiprogrammatik ist hier multipel stark ausgeprägt. Eine Modifikation der Interessenpartei stellt auch die Klassenpartei dar.
Unterscheidung nach der Funktion im politischen System
- Regierungspartei: Diese Politische Kraft war bei den Wahlen siegreich und stellt so weit wie den nächsten Wahlen die Mitglieder der Regierung. Dabei kann es zahlreiche Regierungsparteien geben, die zusammen - als Union - die Regierung stellen.
- Oppositionspartei: Diese Politische Kraft ist bei den Wahlen schlechter und stellt die Opposition im Parlament. Es kann gleichfalls verschiedene Oppositionsparteien geben, deren Ziel es ist, sich dem Wähler durch das Aufzeigen von Alternativen für die nächste Wahl zu empfehlen.
Parteien in modernen Demokratien
Eine repräsentative Volksherrschaft ohne Parteien kann nicht funktionieren. Parteien müssen in der demokratischen Struktur für die staatlichen Organe sowie für die Stimm- und Wahlberechtigten zeit- und kostenintensive Dienstleistungen erbringen, die von staatlichen Organen oder anderen privaten Institutionen nicht wahrgenommen werden können. Die Zeit wird von den Parteimitgliedern aufgebracht, und die Kosten werden aus den Mitgliederbeiträgen bzw. in Deutschland inzwischen durch eine überwiegend staatliche Parteienfinanzierung aufgebracht.
- Eine besonders wichtige und wertvolle Aufgabe der Parteien ist die Evaluation (Bewertung) und Nomination (Benennung) von Kandidierenden für staatliche Aufgaben.
- Die staatlichen Organe erwarten außerdem, dass die Parteien zu allen Sachgeschäften sogleich und professionell Stellung nehmen.
- Die Stimm- und Wahlberechtigten erwarten, dass sie von den Parteien studiert werden.
Moderne Demokratien kann man auch in Mehrparteien- und Zweiparteiensysteme unterscheiden. Das Mehrheitswahlrecht trägt zur Bildung von Zweiparteiensystemen bei (z. B. Vereinigtes Königreich, USA), bei dem nur eine Regierungs- und eine Oppositionspartei im Hohes Haus repräsentiert sind, bei allerdings vergleichsweise kleiner Bindung des Abgeordneten an Vorgaben seiner Partei, während das Verhältniswahlrecht die Bildung eines Parlaments mit mehreren Parteien begünstigt, wobei jedoch generell die Fraktionsdisziplin eine größere Rolle spielt (z. B. Niederlande, Deutschland). Zweiparteiensysteme führen zu klaren Mehrheiten, die Regierungsbildung ist sehr einfach. Mehrparteiensysteme führen zu Koalitionsregierungen, die schwieriger zu bilden sind und bei denen es leicht zu internen Konflikten kommt. Andererseits spiegelt ein Mehrparteiensystem die komplexe gesellschaftliche Realität besser wider. In diesem Zusammenhang findet das Medianwählermodell Anwendung.
Einparteiensysteme finden sich nur in nicht-demokratischen Staaten.
Seit sich verständigen auf Jahrzehnten ist das Ansehen der Parteien rückläufig, da zum einen der Wohlstand das politische Interesse abnehmen lässt, andererseits missbräuchliche Anwendungen der Parteipolitik transparenter und der Rezension zugänglicher werden. Regierenden Parteien wird steigernd häufiger Bürgerferne vorgeworfen, sei es wegen Beurteilung an Entscheidungen oder aus parteipolitischer Motivation (siehe auch Politikverdrossenheit).
Mitgliedschaft
Wer Subjekt einer Politische Kraft werden möchte, stellt einen Aufnahmeantrag beim betreffenden Landesverband. Über die Aufnahme des Mitgliedes entscheidet der Leitendes Gremium des Kreis- oder Unterverbandes, in dem der Antragsteller wohnt, per Abstimmung. Es kann dafür eine Anhörung anberaumt werden. Parteimitglieder können sich in unterschiedlich gestufte Parteigremien wählen lizenzieren (Stadt-/Unterverbandsvorstand, Kreis-, Bezirksvorstand, Landes- und Bundesfachausschüsse). Wer in ein Abgeordnetenhaus gewählt werden möchte, muß sich von seinem Verband als Kandidat ernennen lassen. Während Direktkandidaten dann von den Parteitagen des betreffenden Wahlkreises gewählt werden, werden Listenplätze durch Wahlgänge auf einem dafür einzuberaumenden Landesparteitag besetzt.
Parteien im deutschen Grundgesetz
Artikel 21 im deutschen Grundgesetz:
- Funktion: Mitwirkung bei der politischen Willensbildung des Volkes
- Gründung beruht auf freiwilliger Basis (Recht)
- Innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen vollbringen (Pflicht)
- Rechenschaftsberichte müssen geführt werden (Pflicht)
Zielt eine Politische Kraft auf Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ab, so ist sie verfassungswidrig. Wichtig ist jedoch, dass hierüber nur das BVG zu entscheiden hat. Erst durch ein entsprechendes Urteil verliert eine solche Politische Kraft dann den Schutz durch die Verfassung.
Parteien in Europa
- politische Parteien auf europäischer Ebene
- politische Parteien in Deutschland
- politische Parteien in Frankreich
- politische Parteien in Griechenland
- politische Parteien in den Niederlanden
- politische Parteien in Österreich
- politische Parteien in Polen
- politische Parteien in der Schweiz
- politische Parteien in Spanien
Parteien in Asien
Siehe auch
- Politische Parteien in Deutschland
- Parteihochburgen in Deutschland
- Fraktion
- Parteinahe Stiftung
- Output-Legitimität
- Innerparteiliche Demokratie
- Parteiendemokratie
- Politisches Spektrum
- Medianwähler
- Politikmarketing
Listen politischer Parteien:
Literatur
- Scott Mainwaring, Arturo Valenzuela (Herausgeber): Politics, Society, and Democracy: Latin America, Westview Press, Dezember 1998 - ISBN 0813337267
- Karl-Rudolf Korte, Manuel Fröhlich: Politik und Regieren in Deutschland (Kapitel 4.3 - Parteien), Utb, Juli 2004 - ISBN 3825224368
- Anton Pelinka: Vom Glanz und Elend der Parteien, Studien Verlag, October 2005 - ISBN 3706541718
- Kai Oliver Thielking: Zwischen Bibel und Grundgesetz. Christliche Kleinparteien in der Bundesrepublik Deutschland. Tectum Verlag, Marburg 1999, ISBN 3-8288-8007-X
Weblinks
- Bundeswahlleiter - Hier bekommt man und Infos sowohl das komplette Programm aller politischer Parteien.
- Deutsches Parteiengesetz (pdf)
- Umfangreiche Informationen bei e-politik.de
- www.parties-and-elections.de - Netzseite zu Parteien und Wahlen in Europa, einschließlich der Ergebnisse der Parlamentswahlen in den europäischen USA seit 1945
- www.electionworld.org - Internetauftritt zu Wahlen und Parteien global (Englisch)
- virglob-sp.org - Sozialdemokratische Bildung
- Sammlung wichtigter Daten und Links zu 49 deutschen Parteien
- www.parteien-im-vergleich.de - Politik vergleichen, basierend auf den Aufstellen der Parteien auf ihren eigenen Internetseiten (einzelne Parteien Deutschlands, studentisches Projekt)
- www.parteien-digital.de – Verzeichnis deutscher Parteien mit Newsbereichast:Partíu políticu
bg:Партия br:Sindikad ca:Partit polític cy:Plaid wleidyddol da:Politisk parti en:Political party eo:Partio (politiko) es:Partido político et:Erakond fi:Puolue fr:Parti politique gl:Partido político he:מפלגה id:Partai politik is:Stjórnmálaflokkur it:Partito politico ja:政党 ko:정당 lt:Partija mk:Политичка партија nl:Politieke partij nn:Politisk parti pl:Partia polityczna pt:Partido político ru:Политическая партия simple:Political party sk:Politická strana sl:PolitiÄna stranka sr:Политичка партија sv:Politiskt parti
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